=Hilfspflicht in der Schweiz

 
In der Schweiz ist jede Person verpflichtet, einem in Lebensgefahr schwebenden Menschen zu helfen.
Ausnahme:
Falls die Hilfeleistung den Umständen nach nicht zumutbar wäre
(z.B. Wasserrettung für einen Nichtschwimmer).
Siehe auch Art. 128, Schweizerisches Strafgesetzbuch.

 

=Keine Haftung für Helfer

 

Wer Erste Hilfe leistet, haftet nicht für einen eventuell zugefügten Schaden, sofern er bestrebt war, im Rahmen seiner Möglichkeiten das Beste zu leisten.
(siehe auch Interverband für Rettungswesen IVR "Haftung des Laien bei Leistung von Nothilfe")

 

=Der Kampf für das Leben

 
Sie haben das Leben von anderen Menschen in Ihrer Hand! Wir helfen Ihnen, dass Sie sicher und kompetent eine Wiederbelebung Ihres Nächsten umsetzen können!

 

Wir sind überzeugt, dass die Schulung in Basic Life Support (BLS)
an solchen Orten eine Ueberlebenschance bis zu 10% erhöhen.
Der automatische externe Defibrillator (AED) wird die
Ueberlebenschance bis zu 20% erhöhen.
 
Es lohnt sich, wenn an solchen Orten die Mitarbeiter in
Basic Life Support (BLS) und Defibrillation geschult sind!
 
Die Investition von Zeit und Geld lohnt sich.
Unser Leben ist wertvoll!

Home | Herz | Schulung | Beratung | Verkauf | Links

 

Daniel Bertolf
Schlössliweg 13
CH- 3123 Belp
Tel. 031 812 40 60
Fax. 031 812 40 64
Mobile 079 522 65 29